Behandlungspflege nach SGB V
Durchführung ärztlicher Verordnungen
Verbandswechsel
Blutdrucküberwachung
Spritzen
Injektionen (Insulin)
Versorgung von Wunden
Dekubitusvorsorge
Grundpflege nach SGB XI
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Haut-, Haar- und Nagelpflege, An- und Auskleiden
Zubereitung von Mahlzeiten
Hilfe bei der Aufnahme der Mahlzeiten von Pflegebedürftigen
Unterstützung bei Eigenaktivitäten
Inkontinenzversorgung
Versorgung in der Pflege 24/7
Außerklinische Intensivpflege
Grundpflege Versorgung
Kinderintensivpflege
Behandlungspflege, dazu gehören u.a.:
Blasenspülung
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
Dekubitusbehandlung
Drainagen (Überprüfung und Versorgung)
Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
Flüssigkeitsbilanzierung
Infusion, i.v.
Trachealkanüle (Wechsel und Pflege)
Venenkatheter (Port), Versorgung
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Injektionen und Richten von Injektionen
Inhalation
Medikamentengabe
Außerklinische Intensivpflege
1:1-Häusliche/außerklinische Intensivpflege – was bedeutet das?
Im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege werden Betroffene in der Regel 24 Stunden am Tag im eigenen Zuhause und nicht in der Klinik (häusliche Intensivpflege) von examinierten Pflegefachkräften gepflegt, versorgt und betreut. Die Begrifflichkeit 1:1-Intensivpflege zielt dabei auf den Patientenschlüssel von 1 zu 1 ab: eine examinierte Pflegefachkraft versorgt eine Kundin oder einen Kunden. Die zu pflegenden Personen sind häufig beatmet und/oder tracheotomiert.
Was versteht man unter Heimbeatmung?
Zentraler Bestandteil der häuslichen Intensivpflege ist die Heimbeatmung. Viele unserer Kundinnen und Kunden wurden aus der Klinik entlassen, sind aber aufgrund temporärer Störungen des Nervensystems auf maschinengestützte Beatmung angewiesen. Diese Beatmung wird von den examinierten Pflegefachkräften überwacht. Die Beatmung kann invasiv oder nicht-invasiv sichergestellt werden.
Wie wird die Intensivpflege finanziert?
Die Kostenübernahme für die häusliche Intensivpflege erfolgt durch die Kranken- und Pflegekassen und untergliedert sich in Kosten für die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Welche Krankheitsbilder existieren in der häuslichen Intensivpflege?
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS): Diese nicht heilbare Krankheit führt mittels Degeneration der Motorik zu einem erhöhten Muskeltonus (spastische Lähmung).
- Muskeldystrophien: Diese erblich bedingte Muskelerkrankung zeigt sich in Form von Muskelschwäche und -schwund. Muskeldystrophien unterscheiden sich in der Art des Erbgangs, der hauptsächlich betroffenen Körperregionen des Erkrankungsalters und des Verlaufs.
- Beim Wachkoma bzw. vegetativen Zustand ist der Betroffene zwar nicht mehr bei Bewusstsein, zeigt jedoch teilweise Reflexe, Bewegungen und Abläufe eines wachen Menschen. Das führt dazu, dass Wachkomapatienten nicht zwingend an Geräte gebunden sind. Trotzdem besitzen sie eine Harn- und Stuhlinkontinenz und müssen künstlich ernährt werden.
- Neben diesen drei typischen Krankheitsbildern versorgen wir ebenso Patienten, die tracheotomiert sind, an Hirnschädigungen, Lungenerkrankungen, Querschnittslähmungen, Critical-Illness-Syndrom, Gendefekten, Stoffwechselerkrankungen sowie an neuromuskulären und neurologischen Erkrankungen leiden.
Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz – was bedeutet das?
Im Rahmen der Persönlichen Assistenz werden Menschen mit starker körperlicher Beeinträchtigung unterstützt. Dennoch möchten die Betroffenen ihr Leben selbstbestimmt organisieren. Unter anderem benötigen Patienten die Assistenz beim Essen, Trinken, An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengängen, Handreichungen, Schreiben, Lesen, Kochen, Waschen, bei der Arbeit, der Freizeitgestaltung und bei Unternehmungen außerhalb der Wohnung. Bei der Unterstützung ist es umso wichtiger, dass der Patient oder die Patientin selbst entscheidet, wann, wo und von welcher Assistenzperson er oder sie die Unterstützung bekommen möchte. Die Assistenz führt hierbei bei Angemessenheit die individuellen Wünsche der KundInnen aus und passt sich an deren jeweilige Bedürfnisse an.
Welche Leistungen kann ich erwarten?
Laut SGB IX §78 (1) werden Leistungen für die Assistenz im Rahmen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags, wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten, sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlich verordneten Leistungen.
Wie wird die persönliche Assistenz finanziert?
Die Kostenübernahme für eine Persönliche Assistenz kann über die Eingliederungshilfe geführt werden. Damit jeder Patient und jede Patientin die bestmögliche häusliche Unterstützung erhält, beraten wir Sie von Anfang an in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch und finden die optimale Lösung.
Wie ist es mit einer Ausbildung für die Persönliche Assistenz?
Als Assistenz wird keine einschlägige Berufsausbildung im sozialen Bereich benötigt. Allerdings sind medizinische bzw. pflegerische Kenntnisse, Flexibilität sowie große Freude am Umgang mit Menschen wesentliche Vorrausetzungen für die Arbeit mit unseren PatientInnen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Waschen der Wäsche & Kleidung
Reinigung der Wohnung
Bettenmachen
Einkauf der Lebensmittel
Begleiten außer Haus (Arztbesuche, Spaziergänge)
Sonstige Leistungen
Betreuung in häuslicher Umgebung bis zu 24h/Tag
Soziale Beratung
Beratung und Einführung pflegender Angehöriger
Beschaffung von Pflegehilfsmitteln